Sowohl für Unternehmen als auch für Angestellte lohnt es sich mit dem Fahrrad ins Büro, auf die Baustelle oder zu einem anderen Arbeitsplatz zu fahren. 

Bislang waren von der Dienstwagenregelung ausschließlich Autos betroffen, dieses Privileg ist aufgrund der neuen steuerlichen Vorgaben nun jedoch obsolet. 

Fahrräder in ganz unterschiedlichen Varianten gelten jetzt ebenfalls als Dienstwagen - jedenfalls aus steuerlicher Sicht. 


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https://www.bruegelmann.de/dienstfahrrad-berater.html